Kleid verkaufen
Kommissionsbedingungen
Das Wichtigste auf einen Blick und der vollständige Inhalt meines Kommissionsvertrags. Stand: Oktober 2026
Dein Kleid kommt professionell gereinigt zu mir. Ist es nicht gereinigt, berechne ich 200 € Aufwandskosten. Erst danach kommt es in den Verkauf.
Wir vereinbaren einen Wunschpreis und einen Mindestpreis. Bis zum Mindestpreis darf ich den Preis selbst anpassen, darunter nur mit deiner Zustimmung.
Die Kosten für Hin- und Rückversand trägst du, also Porto, Verpackung und gegebenenfalls eine Versandversicherung.
So ist der Vertrag aufgebaut
1Vertragspartner
Kommissionärin
- Name
- Barbara Zeidler / emella Brautmode
- Straße / Nr.
- Kulmbacher Straße 24
- PLZ / Ort
- 96224 Burgkunstadt
- Telefon / E-Mail
- 0160 96521626
Kommittentin
Das bist du, also die Person, die ihre Ware in Kommission gibt. Im Vertrag trägst du ein:
- Vorname / Name
- Straße / Nr.
- PLZ / Ort
- Telefon / E-Mail
- IBAN
2Vertragsbedingungen
I. Gegenstand
Die Kommittentin überlässt der Kommissionärin die in Punkt 3 aufgeführte Ware zum Zweck des Verkaufs an Dritte in Kommission. Bis zum Verkauf bleibt die Ware Eigentum der Kommittentin.
II. Provision
- Bei erfolgreichem Verkauf erhält die Kommissionärin eine Provision in Höhe von 40 % des tatsächlich erzielten Bruttoverkaufspreises. Der Auszahlungsanteil der Kommittentin beträgt 60 %.
- Bei erfolgreichem Verkauf bei Kleidern mit einem VK-Wert bis 200 € bleiben 50 € bei der Kommissionärin.
- Bei erfolgreichem Verkauf der Accessoires wird die Summe bis zum Ende der Kommissionszeit aufsummiert und am Ende mit 60 % Auszahlungsanteil für die Kommittentin abgerechnet.
III. Verkaufspreis
- Wunschpreis und Mindestpreis werden im Vertrag eingetragen.
- Verkaufspreis und gegebenenfalls Mindestpreis werden in der Warenaufstellung vereinbart. Die Kommissionärin darf auf eigene Verantwortung eine Preisanpassung bis zum Mindestpreis vornehmen. Eine Unterschreitung des Mindestpreises bedarf der vorherigen Zustimmung der Kommittentin.
- Accessoires dürfen auch unabhängig vom Kleid verkauft werden.
IV. Versandkosten
Sämtliche Versandkosten trägt die Kommittentin auf eigene Kosten. Dies gilt sowohl für den Hinversand der Kommissionsware an die Kommissionärin als auch für einen erforderlichen Rückversand. Hierzu zählen insbesondere Porto, Verpackung und gegebenenfalls Versandversicherung.
V. Zustand und Eigentum
Die Kommittentin bestätigt, uneingeschränkte Eigentümerin der Kommissionsware zu sein und bekannte Mängel, Flecken, Änderungen oder Beschädigungen vollständig angegeben zu haben.
VI. Sorgfalt und Haftung
Die Kommissionärin verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang mit der Kommissionsware. Weitergehende Haftungs- oder Versicherungsregelungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
VII. Vertragsdauer und Rückgabe
- Vertragsbeginn und Vertragsende werden im Vertrag eingetragen.
- Nicht verkaufte Ware wird nach Vertragsende nach Vereinbarung zurückgegeben oder auf Kosten der Kommittentin zurückgesandt.
VIII. Zustand der Ware
Die Ware wird in einwandfreiem und professionell gereinigtem Zustand an die Kommissionärin übergeben. Sollte das Kleid nicht gereinigt sein, werden Aufwandskosten in Höhe von 200 € in Rechnung gestellt. Erst nach Ausgleich dieser Summe wird das Kleid in das Sortiment und in den Verkauf aufgenommen.
IX. Bildrechte
Die Kommittentin erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Kommission angefertigten Fotografien der übergebenen Brautkleider durch die Kommissionärin zum Zweck der Präsentation, Bewerbung und Vermarktung der Kleider, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien sowie auf Verkaufsplattformen, verwendet und veröffentlicht werden dürfen, sofern auf den Bildern keine personenbezogenen Daten oder erkennbaren Personen abgebildet sind.
X. Auszahlung
Nach erfolgreichem Verkauf werden 50 € bzw. 60 % des erzielten Verkaufspreises an die Kommittentin auf das angegebene Konto ausgezahlt, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
XI. Rückgabe
Die Abholung oder die Zusendung des Rücksendeetiketts muss spätestens 30 Tage nach Ablauf der vereinbarten Kommissionszeit erfolgt sein. Erfolgt das nicht innerhalb dieses Zeitraums, werden nach § 304 BGB weitere Schritte eingeleitet.
3Auflistung der Kommissionsware
Jedes Teil, das du mir in Kommission gibst, bekommt im Vertrag eine eigene Zeile, bis zu sechs Positionen pro Vertrag.
| Pos. | Artikel / Marke / Modell | Farbe | Zustand / Mängel | Neupreis | Wunschpreis | Mindestpreis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | ||||||
| 2 | ||||||
| 3 |
4Angaben zum Kleid
Diese Angaben helfen mir, dein Kleid der richtigen Braut zu zeigen. Am besten hast du sie bei der Übergabe schon parat.
5Verkaufsabrechnung
Nach dem Verkauf halte ich im Vertrag Verkaufspreis, Provision (40 %), Auszahlung (60 %) und Verkaufsdatum fest. Zwei Rechenbeispiele:
Beispiel 1
- Verkaufspreis
- 900 €
- Provision (40 %)
- 360 €
- Auszahlung an dich (60 %)
- 540 €
Beispiel 2
- Verkaufspreis
- 180 €
- Provision (Kleid bis 200 €)
- 50 €
- Auszahlung an dich
- 130 €
Bei dem Preis handelt es sich um den Endbetrag, das heißt, gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
6Unterschriften
Mit ihrer Unterschrift bestätigen beide Parteien die vorstehenden Vereinbarungen. Wir unterschreiben den Vertrag gemeinsam bei der Übergabe in Burgkunstadt. Verbindlich ist der unterschriebene Kommissionsvertrag.
